Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt mit, dass es im Rahmen seines Ermessens noch bis zum 28. Februar 2021 bei verspätet durchgeführten Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G davon ausgeht, dass die Verzögerung infolge der Corona-Pandemie erfolgte und deswegen nicht mit einem Bußgeld geahndet werden muss. Wie das BAFA jedoch klarstellt, müssen die Energieaudits nachgeholt werden, soweit die Corona-Pandemie dies ermöglicht.